Das österreichische Behördenverzeichnis nennt als zentrale Krankenversicherungsträger die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK), die Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB) und die Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen (SVS). Die Zuordnung ist mit der beruflichen und versicherungsrechtlichen Situation verbunden. Besondere Krankenfürsorgeeinrichtungen sind daneben gesondert zu betrachten.
Die Zahl dieser zentralen Träger sollte nicht als Zahl aller Geschäftsstellen, Versorgungsnetze oder möglichen Verwaltungsstellen interpretiert werden. Ein Vergleich Drei Träger gegen 93 deutsche Kassen beantwortet nur eine eng abgegrenzte Organisationsfrage. Er belegt für sich allein weder geringere Verwaltungskosten noch einen besseren Leistungszugang.
Für eine individuelle Frage muss zuerst die zuständige Versicherung und dann der konkrete Leistungsbereich bestimmt werden. Das ist auch für grenzüberschreitende Fälle wichtig: Wohnort, Beschäftigung und europäische Koordinierungsregeln können zusammenwirken. Eine bloße Staatsangehörigkeit ist keine hinreichende automatische Zuordnungsregel in diesem Portal.