Der eingeordnete Befund
Verfassungsrechtliche Anforderungen bei lebensbedrohlicher oder regelmäßig tödlicher Erkrankung ohne verfügbare Standardbehandlung und mit nicht ganz entfernt liegender Aussicht auf Heilung oder spürbare positive Einwirkung.
AussagegrenzeKeine pauschale Erstattung jedes alternativen Verfahrens und kein allgemeiner Wirksamkeitsnachweis. Aktuelle gesetzliche Regelung in Paragraph 2 Absatz 1a SGB V prüfen.
Einzelne Entscheidungen gelten nicht losgelöst von ihrer Fallkonstellation. Vor einer Anwendung sind Sachverhalt, Verfahrensstand, Gesetzesfassung und weitere Rechtsprechung zu prüfen. Dieses Profil ersetzt keine individuelle rechtliche Beratung.