Die SBK nennt für 2025 in ihrem Bericht 19.757 Rehabilitationsanträge und 2.616 Ablehnungen. Hier lässt sich eine bereichsbezogene Quote auf die ausgewiesenen Anträge beziehen. Das ist keine Ablehnungsquote aller SBK-Leistungen und keine Aussage über andere Kassen.
Die BARMER weist für Hilfsmittel 8.557.169 Versorgungsvorgänge aus, darunter 154.445 nicht übernommene. Ein großer Teil der Versorgung erfolgt ohne gesonderten Antrag. Die daraus berichtete Quote darf deshalb nicht ungeprüft neben eine Antragsquote gestellt werden. Das Wort Hilfsmittel allein macht die Grundgesamtheiten noch nicht gleich.
Bei der IKK Südwest kamen 2025 insgesamt 7.504 Widersprüche zusammen; 2.739 Vorgänge wurden dem Ausschuss vorgelegt. Die 100 Fälle vollständiger oder teilweiser Abhilfe beziehen sich auf die Ausschussmenge. Diese enge Quote beschreibt nicht den Erfolg aller eingegangenen Widersprüche und schon gar nicht die Wahrscheinlichkeit, dass ein bestimmter Versicherter gewinnt.
Das Portal bietet die Daten bewusst ohne Bestenliste. Unterschiede können mit Fallmix, Definition, Verfahrensstufe und Organisation der Abhilfe zusammenhängen. Die richtige Folgerung ist eine präzisere Nachfrage, nicht die automatische Zuschreibung, eine Kasse sei anhand einer einzelnen Quote besonders gerecht oder ungerecht.