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Krankengeld: Warum eine zweite Diagnose nicht einfach neu startet

Dauer, Arbeitsunfähigkeit und Ruhenszeiten gehören zusammen.

Wissensstand 22. September 2026 | Datenjahre an den einzelnen Angaben

Für Arbeitsunfähigkeit wegen derselben Krankheit begrenzt Paragraph 48 SGB V den Krankengeldanspruch auf längstens 78 Wochen innerhalb von jeweils drei Jahren. Tritt während einer laufenden Arbeitsunfähigkeit eine weitere Krankheit hinzu, verlängert das die Leistungsdauer nicht automatisch. Die Vorstellung, mit jedem neuen Diagnosecode beginne ein neuer voller Zeitraum, trifft deshalb nicht zu.

Bei der Berechnung können auch Zeiten mitzählen, in denen der Krankengeldanspruch ruht. Die 78 Wochen sind daher nicht ohne Weiteres 78 Wochen tatsächlicher Überweisungen durch die Kasse. Eine belastbare Prüfung braucht den zeitlichen Verlauf der Arbeitsunfähigkeit, Krankheitszuordnung und die berücksichtigten Ruhenszeiten.

Die Kasse kann unter Voraussetzungen eine Frist von zehn Wochen setzen, innerhalb derer ein Antrag auf medizinische Rehabilitation oder Teilhabeleistungen gestellt werden soll. Wird eine rechtmäßige Aufforderung nicht beachtet, kann dies den Krankengeldanspruch beeinflussen. Nicht jedes allgemeine Schreiben mit einem Reha-Hinweis ist damit gleichzusetzen.

Wer einen Aussteuerungs- oder Einstellungsbescheid erhält, sollte sich die Berechnung und die zugrunde gelegten Zeiträume erläutern lassen. Die Frage nach anschließender Absicherung ist davon getrennt. Dieses Portal berechnet keine individuelle Blockfrist, weil ohne vollständigen Verlauf eine scheinbar exakte Datumsangabe schädlich wäre.