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Antrag und Recht

PKV: Auch dort kann Schweigen Folgen haben

Die Vorabauskunft nach dem VVG ist etwas anderes als die GKV-Genehmigungsfiktion.

Wissensstand 22. September 2026 | Datenjahre an den einzelnen Angaben

Ein weniger bekannter Mechanismus steht in Paragraph 192 Absatz 8 VVG. Vor einer Heilbehandlung, deren Kosten voraussichtlich 2.000 Euro überschreiten, kann der Versicherungsnehmer in Textform Auskunft über den Umfang des Versicherungsschutzes verlangen. Ein vorgelegter Kostenvoranschlag und weitere Unterlagen sind zu berücksichtigen.

Bei dringlicher Durchführung muss die begründete Auskunft unverzüglich, spätestens nach zwei Wochen erteilt werden; sonst innerhalb von vier Wochen. Reagiert der Versicherer nicht fristgemäß, wird die medizinische Notwendigkeit der beabsichtigten Behandlung bis zum Gegenbeweis vermutet. Das Gesetz verwendet damit eine widerlegbare Vermutung, keine grenzenlose Genehmigung aller Rechnungsposten.

Tarifumfang, versicherte Person, Ausschlüsse und die konkrete Abrechnung bleiben eigenständige Fragen. Medizinisch notwendig und vertraglich in dieser Höhe versichert sind nicht dasselbe. Auch die Dringlichkeit muss anhand des konkreten Falles eingeordnet werden.

Das Portal trennt diese PKV-Regel ausdrücklich vom GKV-Verfahren. Das ist praktisch wichtig: Wer die Frist oder die Rechtsfolge aus dem falschen System übernimmt, kann eine begründete Nachfrage in eine unzutreffende Zahlungsforderung verwandeln. Der Generator bietet deshalb eigene Texte für GKV-Sachstand und PKV-Vorabauskunft.