Der PKV-Ombudsmann erhielt 2025 insgesamt 9.755 Schlichtungsanträge. Davon wurden 7.944 angenommen; 1.811 wurden aus verfahrensbezogenen Gründen nicht angenommen. Eine solche Nichtannahme ist keine Leistungsablehnung des Krankenversicherers. Häufige Gründe waren fehlende Zuständigkeit oder eine zuvor nicht an den Versicherer gerichtete Forderung.
Im selben Jahr wurden 5.435 Verfahren abschließend bearbeitet. Diese Abschlussmenge umfasst auch Vorgänge aus dem Vorjahr. In 1.797 Abschlüssen wurde eine Einigung erzielt, entsprechend etwa 33,1 Prozent dieser 5.435 Fälle. Es wäre falsch, diese Quote als Anteil an den 9.755 neuen Anträgen auszugeben.
Bei 3.074 Verfahren gelang keine vollständige Einigung. Darin enthalten sind 235 Fälle mit teilweiser Abhilfe. Sie sind keine zusätzliche, vierte Abschlussgruppe. Weitere 564 Verfahren wurden auf Wunsch eingestellt. Auch eine Einstellung ist nicht ohne Einzelfallkenntnis automatisch Erfolg oder Niederlage.
Die im Bericht genannten rund 65 Bearbeitungstage beginnen bei vollständiger Akte. Wer ab seiner ersten Kontaktaufnahme rechnet, misst einen anderen Zeitraum. Diese Details machen aus einer scheinbar einfachen Beschwerdestatistik eine tatsächlich brauchbare Information über das Verfahren.