Eine bundesweite Zahl aller medizinisch erbrachten Leistungen ist nicht gleichzeitig die Zahl genehmigungspflichtiger Anträge. Viele Behandlungen werden ohne individuellen Bewilligungsantrag abgerechnet. Manche Statistiken zählen Verordnungen, andere Versorgungsfälle, Anträge oder einzelne Rechnungspositionen. Wer diese Einheiten vermischt, erhält eine scheinbar präzise, aber inhaltlich unbrauchbare Quote.
Die Begutachtungszahlen des Medizinischen Dienstes helfen bei einer anderen Frage: Welche Aufträge wurden fachlich geprüft? Die veröffentlichten rund 2,85 Millionen GKV-Beratungen und Begutachtungen 2024 sind eine selektierte Auftragsmenge. Sie sind weder alle Anträge noch alle Ablehnungen. Eine Empfehlung des MD ist außerdem nicht identisch mit dem abschließenden Kassenbescheid.
Diese Ausgabe verwendet deshalb konkrete Transparenzberichte von SBK, BARMER und IKK Südwest mit jeweils benannter Grundgesamtheit. Die Auswahl ist nicht repräsentativ für alle Kassen. Für andere Kassen fehlen in diesem Datenbestand entsprechende Auswertungen; das beweist nicht, dass solche Berichte nirgends existieren.
Eine sinnvolle weitere Datenanfrage fragt nach Eingängen, Entscheidungen, Teilbewilligungen, Ablehnungen, Rücknahmen und offenen Vorgängen im selben Leistungsbereich und Jahr. Erst dann lässt sich erkennen, worauf eine Quote beruht und ob sich die Kategorien gegenseitig ausschließen.